Förderverein Orgel Erlöserkirche Mühldorf e.V.

Beitragsordnung

(Fassung der Gründungsversammlung vom 25. März 2015)

§ 1             Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Vereinssatzung in der Fassung vom 25. März 2015.

§ 2             Solidaritätsprinzip

Ein wesentliches Standbein der finanziellen Ausstattung des Vereines ist nebst Spenden das Beitragsaufkommen der Mitglieder.

Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein sein Ziel erreichen.

§ 3             Beschlussfassung und Bekanntgabe

1.      Die Gründungsversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 25. März 2015 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

2.      Diese Beitragsordnung tritt mit Gründung des Vereins in Kraft.

3.      Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

§ 4             Beitragsmodalitäten

1.      Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.

2.      Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.

3.      Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen.

4.      Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

5.      Für die Höhe des Beitrags ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

6.      Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Kalenderjahr. Beim Austritt werden keine bis dahin gezahlten Beiträge zurückerstattet.

7.      Alle Vereinsbeiträge sind zum 31.03. des Jahres fällig.

8.      Die Beiträge des Vereins werden im Regelfall durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr von € 3,- berechnet.

9.      Mitglieder, welche nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, überweisen ihren Beitrag bis zum 31.03. des Jahres auf das Vereinskonto.

10.  Auf Wunsch wird eine Spendenquittung ausgestellt.

§ 5             Beitragshöhe und Vereinskonto


!!! ACHTUNG !!!
Der Verein befindet sich in Liquidation.

Er wird spätestens zum Ende des Jahres 2021 aus dem Vereinsregister gelöscht.

Das nachfolgende Konto wurde auf eine andere Bank transferiert. Dieses wird nur noch für die Zwecke der Liquidation benutzt.

Spenden für die Orgel sind weiterhin möglich.
Bitte verwenden Sie das Konto der ev. Kirchengemeinde Mühldorf.

1.      Alle Beiträge des Vereins sind auf nachfolgendes Beitragskonto des Vereins zu zahlen.
IBAN:            DE29 711 410 41 048 33 62 000
BIC:                COBADEFFXXX
Bankname:      Commerzbank

2.      Der Vereinsbeitrag für jedes Mitglied beträgt € 60,- pro Jahr.

3.      Ehepaare zahlen einen Beitrag von € 90,- pro Jahr.

4.      Schwerbehinderte, Arbeitslose, Schüler, Studenten und Auszubildende können einen reduzierten Beitrag von € 30,- pro Jahr zahlen.

 

Mühldorf, den 25. März 2015

 

Der Vorstand